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09.09.10, 12:30 Uhr
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Nutzungsbedingungen

1 Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich



Das Video-Portal WERDER.TV ist ein Angebot der Werder Bremen GmbH & Co KG aA, Franz-Böhmert-Str. 1c, 28205 Bremen (nachfolgend "Werder Bremen" genannt) in Kooperation mit der unas media productions gmbh, Hosnedlgasse 25, 1220 Wien (nachfolgend „unas“). Die rechtliche und redaktionelle Gesamtverantwortlichkeit für WERDER.TV (nachfolgend „Plattform“) und die über die Plattform zu beziehenden Inhalte liegt alleine bei Werder Bremen. Insoweit kommt ein Vertrag über den Abruf der Inhalte des Videoportals WERDER.TV in jedem Fall ausschließlich zwischen Werder Bremen und dem Kunden zustande, welcher keine unmittelbaren Rechte des Kunden gegen unas begründet. Vertragsparteien sind der Kunde und Werder Bremen.


2 Änderung der AGB und Vertragsübernahme


2.1


Werder Bremen ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Werder Bremen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Werder Bremen verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

2.2


Werder Bremen kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Insbesondere kann Werder Bremen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen Kunden an Dritte abtreten bzw. zur Einziehung abgeben. Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Rahmenvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.


3 Voraussetzungen für die Nutzung des Videoportals WERDER.TV



Voraussetzung für die Nutzung des Videoportals WERDER.TV ist der Abschluss eines kostenlosen Rahmenvertrages. Hierzu ist eine spezielle Registrierung unter Angabe von Email-Adresse, Vorname, Name, vollständige Anschrift, und Geburtsdatum notwendig. Der Rahmenvertrag kommt mit der abschließenden Bestätigung am Schluss des Registrierungsprozesses zwischen dem Kunden und Werder Bremen zu Stande.



4 Nutzungsvertrag



Der Vertrag über die Erbringung kostenloser und kostenpflichtiger Video-Dienste zwischen Werder Bremen und dem Kunden kommt unter Einbeziehung der AGB für den Abruf von Inhalten von WERDER.TV dadurch zu Stande, dass Werder Bremen den Abruf oder die Bestellung des registrierten Kunden mit der Bereitstellung der Leistung annimmt.


5 Zustandekommen des Nutzungsvertrages und Leistungsumfang


5.1


Der Vertrag über die Erbringung kostenpflichtiger Videos zwischen Werder Bremen und dem Kunden kommt dadurch zu Stande, dass Werder Bremen den Abruf oder die Bestellung des registrierten Kunden mit der Bereitstellung der Leistung annimmt. Werder Bremen behält sich vor, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrages im Einzelfall aus gewichtigen Gründen abzulehnen. Nach Zustandekommen des Nutzungsvertrages stellt Werder Bremen dem Kunden den Inhalt codiert zum Streaming bereit.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Zahlungsart „Lastschriftverfahren“ die Leistungserbringung durch Werder Bremer erst nach Eingang der Zahlungsbestätigung durch die Bank des Kunden erbringen kann, was 5-8 Tage in Anspruch nehmen kann. Hierauf wird der Kunde bei Auswahl des Zahlungsweges gesondert hingewiesen.

5.2


Die von Werder Bremen dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte.

5.3


Der Kunde erhält das Recht, diese Inhalte innerhalb der vertraglich vorgesehenen zeitlichen Grenze zur Vorführung im privaten Bereich für nicht gewerbliche Zwecke unter Berücksichtigung der übrigen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zu nutzen. Bei den Abonnement-Paketen (Laufzeit: 6 bzw. 12 Monate) kann der Kunde die aktuellen Inhalte während des jeweiligen Abrechnungsmonats des Abonnements beliebig oft anschauen.

5.4


Der Kunde erhält keine weitergehenden Nutzungsrechte. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte in irgendeiner Weise zu bearbeiten, dauerhafte Kopien von den Inhalten anzufertigen, die Inhalte Dritten zur Verfügung zu stellen oder öffentlich zugänglich zu machen.

5.5


Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt im Rahmen des Abonnement-Paketes. Werder Bremen behält sich vor, ihr Portfolio sowie die jeweilige Preis- und Leistungs-beschreibung jederzeit zu ändern (z. B. durch Aktualisierung des Inhaltbestandes), jedoch ohne den Leistungsumfang zu verringern.

5.6


Die aktuelle Preis- und Leistungsübersicht ist auf www.werder.tv einzusehen.



6 Nutzungsentgelt


6.1


Der Kunde verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch Computop Wirtschaftsinformatik GmbH, Schwarzenbergstraße 4, D-96050 Bamberg, abgerechnet und durch Zahlungen des Kunden an Werder Bremen vergütet. Das Nutzungsentgelt wird sofort für den gesamten Abozeitraum im Voraus fällig.

6.2


Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich entweder per Kreditkarte oder durch Lastschrifteinzug erfolgen. Im Falle des Lastschriftverfahrens erfolgt die Leistungserbringung durch Werder Bremen erst nach Eingang der Zahlungsbestätigung durch die Bank. Der Kunde ermächtigt Werder Bremen, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Werder Bremen € 9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

6.3


Bei Abschluss eines 6- bzw. 12-Monatsabos werden die Entgelte sofort fällig und sind im Voraus zu bezahlen. Die Höhe des Nutzungsentgeltes ergibt sich aus der jeweils gültigen Abo-Preisliste, welche auf WERDER.TV unter WERDER.TV Abos eingesehen werden kann. Der für den bestellten Zeitraum entfallende Betrag wird mit der Registrierung voll zur Zahlung fällig und von der Kreditkarte des Nutzers oder per Lastschrift eingezogen.



7 Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden


7.1


Die Inanspruchnahme des Video-Dienstes setzt eine Internetverbindung des Kunden bei einem beliebigen Anbieter voraus. Es werden ein Breitbandinternetanschluss (mindestens DSL 512) und ein Flatratetarif ausdrücklich empfohlen. Bandbreiten unterhalb dieser Empfehlung erlauben die Videodienst-Nutzung nur mit erheblichen Qualitätsverlusten, dies gilt auch soweit einzelne Titel auf WERDER.TV zur Nutzung mit höheren Bandbreiten vorgesehen sind. Je nach benutzter Internetverbindung können abhängig von Anbieter und Tarif, insbesondere bei Zeit- oder Volumentarifen, bei der Nutzung von Video-Angeboten erhebliche Mehrkosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind.

7.2


Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass sein Endgerät die Systemvoraussetzungen erfüllt.

7.3


Der Kunde beantwortet die bei der Registrierung (Ziffer 3.) abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und ist für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den Kunden selbst, sofern dies möglich ist, online und im eingeloggten Zustand unter "Persönliche Daten" vorzunehmen oder Werder Bremen schriftlich mitzuteilen. Die Daten des Kunden werden entsprechend den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen behandelt.

7.4


Kennwörter/Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird sie nach erstmaliger Zurverfügungstellung und in regelmäßigen Abständen ändern. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Kennwort/Passwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Kennwort/Passwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.

7.5


Der Kunde haftet gegenüber Werder Bremen für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch Verstöße gegen die sich aus dem Rahmenvertragsverhältnis zwischen Werder Bremen und dem Kunden, insbesondere der sich aus Ziffer 7. ergebenden Pflichten entstehen und stellt Werder Bremen von hierdurch entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

7.6

Bei Verstößen gegen die dem Kunden aus dem Rahmenvertragsverhältnis zwischen Werder Bremen und dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung ist Werder Bremen berechtigt, die jeweilige Leistung oder Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren. Im Falle einer Pflichtverletzung des Kunden sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung ist Werder Bremen ferner berechtigt, das Rahmenvertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

7.7


Der Kunde darf den VoD-Dienst nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere darf er
• den abgerufenen Inhalt ausschließlich für Vorführungen im privaten Bereich für nichtgewerbliche Zwecke nutzen.
• den abgerufenen Inhalt nicht öffentlich vorführen, öffentlich zugänglich machen, permanent und/oder lokal speichern, senden, bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten, vertreiben, öffentlich wiedergeben, bewerben, derartige Nutzungen unterstützen oder ihn sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgendeiner Form nutzen.
• den abgerufenen Inhalt nur unter Beachtung des nationalen und internationalen Urheberrechts im Rahmen der durch diesen Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte nutzen und den Inhalt nicht vervielfältigen.
• Urheber- und Schutzrechtsvermerke für den Inhalt nicht entfernen oder verändern. Der Kunde hat den Inhalt vor jeglicher Nutzung durch Nichtberechtigte und vor sonstigem Missbrauch zu schützen.

7.8


Der Kunde haftet gegenüber Werder Bremen für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch Verstöße gegen die sich aus dem Nutzungsvertragsverhältnis zwischen Werder Bremen und dem Kunden, insbesondere der sich aus Ziffer 7. ergebenden Pflichten entstehen und stellt Werder Bremen von hierdurch entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

7.9


Bei Verstößen gegen die dem Kunden aus dem Nutzungsvertragsverhältnis zwischen Werder Bremen und dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung ist Werder Bremen berechtigt, die jeweilige Leistung oder Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren. Im Falle einer Pflichtverletzung des Kunden sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung ist Werder Bremen ferner berechtigt, das Nutzungsvertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.



8 Technischer Betrieb


8.1


WERDER.TV gewährleistet eine Erreichbarkeit der von unas media productions gmbh betriebenen Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Werder Bremen liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

8.2


Unas media productions gmbh kann den Zugang beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

8.3


Unas media productions gmbh wird Störungen unverzüglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigen.

8.4


Der Kunde wird unas media productions erkennbare Störungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per Email anzeigen (Störungsmeldung).



9 Vertragslaufzeit und Beendigung des Rahmenvertrags


9.1


Jedes 6/12 Monats Abonnement kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Geschenkabonnements enden automatisch zum Ende der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

9.2


Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist an Werder Bremen GmbH & Co. KG aA, Abteilung WERDER.TV, Franz-Böhmert-Str. 1c, 28205 Bremen zu richten. Bitte geben Sie zur eindeutigen Identifizierung immer Ihre Email-Adresse, mit der Sie auf WERDER.TV registriert sind, mit an.

9.3


Kündigt keine der Vertragsparteien zum Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Abonnementsvertrag um die ursprünglich gewählte Laufzeit, also entweder um 6 oder 12 Monate. Das so verlängerte Abonnement kann wiederum nur nach Ziffern 9.1. und 9.2. gekündigt werden.



10 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung (Anti-Piraterie)


10.1


Die auf WERDER.TV erhältlichen Inhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte. Werder Bremen ist verpflichtet, zur Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung (Piraterie) mit den Künstlern und anderen Rechteinhabern zusammenzuarbeiten.

10.2


Das unerlaubte Weitergeben von Inhalten über ein Peer-to-Peer Netzwerk, beispielsweise das unerlaubte Posting, Zugänglichmachen, Hochladen, Herunterladen oder anderweitige Vertreiben von Inhalten und/oder die Unterstützung solcher Handlungen ist ausdrücklich verboten und kann zu einer außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages führen.

10.3


Besteht für Werder Bremen, insbesondere aufgrund einer Abmahnung oder Benachrichtigung durch einen Inhaber von Schutzrechten, ein hinreichender Verdacht, dass der Kunde im Rahmen der Benutzung des Videoportals und/oder anderer Dienste von Werder Bremen die Rechte Dritter verletzt (z.B. rechtswidriges Angebot geschützter Inhalte im Internet in „Tauschbörsen“, p2p-Netzwerken, auf Datenträgern, Verletzung des Digital Right Managements-Systems, auch durch Entfernung von Schutzrechtshinweisen, usw.), ist Werder Bremen berechtigt, den Kunden einfach oder mehrfach zu verwarnen und jedenfalls im Wiederholungsfalle den Zugang des Kunden auch vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.



11 Datenschutz


11.1


Personenbezogene Daten werden, sofern nicht eine separate zusätzliche Einwilligung vorliegt oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt, seitens Werder Bremen nur zum Zwecke der Begründung des Kundenverhältnisses, der Vertragsbegründung und -abwicklung, zu Abrechnungszwecken und – sofern der Kunde dem zugestimmt hat - zu eigenen Marketingzwecken im Zusammenhang mit dem Videoportal (z.B. Newsletter) erhoben, verarbeitet und genutzt. Für darüber hinaus gehende Nutzungen bedarf es einer separaten Einwilligung des Kunden gemäß Ziffer 11.3.
Es werden Konto- und Bankdaten vom Kunden zum Zwecke der Bezahlung erhoben. Werder Bremen ist berechtigt, diese Daten an die Computop Wirtschaftsinformatik GmbH zum Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung bzw. zur Durchführung des Zahlungsverkehrs weiterzugeben.

11.2


Unas media productions ist seitens Werder Bremen gemäß Â§ 11 BDSG mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten beauftragt. Werder Bremen gewährleistet im Rahmen dieser Auftragsdatenverarbeitung gemäß Â§ 11 BDSG den gleichen Schutz der personenbezogenen Daten, wie er in Absatz 1 vorgesehen ist. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Datennutzung sind der allgemeinen Datenschutzbestimmung zu entnehmen.

11.3


Werder Bremen darf personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke von Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung in dem in der besonderen Datenschutzbestimmung festgelegten Umfang nutzen, wenn der Kunde in eine solche Nutzung eingewilligt hat. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er die Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.

11.4


Werder Bremen behält sich vor, bei berechtigtem Interesse einen Kunden im Einzelfall abzulehnen. Zum Schutz von Werder Bremen vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme durch Dritte werden zu diesem Zweck Negativdaten (insbesondere negative Bonitätsdaten) in einer zentralen Datei gespeichert. Werder Bremen ist berechtigt diese Daten unas media productions und mit unas media productions konzernrechtlich verbundenen Unternehmen zweckgebunden zur Verfügung zu stellen und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Werder Bremen oder unas media productions erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.